Satzung

Satzung der KV. Plateau-Narren e. V. 

Satzung der KV. Plateau-Narren e. V.
54668 Ferschweiler
gegr. 1974

§ 1
Name und Sitz des Vereins
1. Der Name des Vereins ist KV. Plateau-Narren e. V.
2. Der Verein hat seinen Sitz in 54668 Ferschweiler, Eifel, und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht eingetragen.



§ 2
Zweck des Vereins
1. Der Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, Heimatfeste, die Förderung des Laienspiels, insbesondere den Karneval in alter Überlieferung zu pflegen und zu erhalten.
2. Ihm obliegt insbesondere die Gestaltung des Karnevals
3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke„ der Abgabenordnung.
4. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
5. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3
Die Organe des Vereins
1. Die Mitgliederversammlung
2. Der Vorstand

§ 4
Mitgliederversammlung
1. Ort, Tag und Zeitpunkt der Mitgliederversammlung legt der Vorstand fest. Die Mitgliederversammlung hat folgende Tagesordnungspunkte zu erledigen.
    a) Feststellung der Anwesenheitsliste
    b) Bericht über die finanzielle Lage des Vereins
    c) Behandlung der vorliegenden Anträge
    d) Bericht über die Vorbereitung und Durchführung der geplanten Veranstaltungen
    e) Wahl des Vorstandes
    f) Verschiedenes
2. Jedes anwesende Mitglied, das nicht im Beitragsrückstand ist, hat in der Mitgliederversammlung Sitz und Stimme
3. Es wird geheim abgestimmt, wenn ein Viertel der anwesenden Stimmen dieses verlangt.
4. Bei Abstimmungen entscheidet die Mehrheit der anwesenden Stimmen.
5. Die Bekanntgabe der Mitgliederversammlung hat mindestens acht Tage vor Versammlungsbeginn an die Mitglieder zu erfolgen.
6. In besonderen Fällen kann vom Vorstand eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden.
7. Die Bekanntmachung des Versammlungstermins an die Mitglieder erfolgt durch Veröffentlichung.
8. Veränderungen auf den Vorstandsposten müssen in jeder Mitgliederversammlung genehmigt werden.
9. Abweichend von Abs. 4 kann die Mitgliederversammlung mit einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Stimmen ein Vorstandsmitglied abwählen und durch ein neues ersetzen.

§ 5
Vorstand
1. Der Vorstand des Vereins besteht aus aktiven Mitgliedern, die folgende Ämter bekleiden.
- Der Präsident
- Der stellvertretende Präsident
- Der Geschäftsführer
- Der stellvertretende Geschäftsführer
- Der Schriftführer
- Der stellvertretende Schriftführer
- Der Jugendwart
- Der stellvertretende Jugendwart
- Der Zeugwart
- Der 1. Beisitzer des Vorstandes
- Der 2. Beisitzer des Vorstandes

- Der Beisitzer des Elferrates
- Der Beisitzer der Funkengarden

2. Die Amtszeit des Vorstandes beträgt 3 Jahre
3. Die Ämterverteilung erfolgt innerhalb des Vorstandes in der ersten Vorstandssitzung nach der Neuwahl.
4. Der Präsident und dessen Stellvertreter bilden den Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Jeder ist allein vertretungsberechtigt.
5. Der Vorstand bestimmt die Richtlinien für die gesamte Vereinstätigkeit im Sinne des § 2. Er ist verantwortlich, daß sämtliche Veranstaltungen im Sinne des Gesetzes durchgeführt werden. Der Schriftführer ist verpflichtet die Beschlüsse zu beurkunden. Der Präsident muß sie gegenzeichnen.
6. Abweichend von § 5.2 beträgt die Amtszeit der beiden Beisitzer ein Jahr. Sie werden von den jeweiligen einzelnen Abteilungen (Elferrat, Funkengarde) auf der jährlichen Mitgliederversammlung neu gewählt.

§ 6
Mitglieder
1. Der Verein besteht aus aktiven und inaktiven Mitgliedern.
2. Der Vorstand entscheidet mit Stimmenmehrheit über die Aufnahme eines Mitgliedes.
3. Lehnt der Vorstand die Aufnahme als Mitglied ab, so ist es schriftlich, ohne Angabe von Gründen, davon in Kenntnis zu setzen.

§ 7
Beitrag
1. Die Höhe des Beitrages stellt die Mitgliederversammlung fest.
2. Bei Aufnahme eines Mitgliedes ist der Beitrag bei Aufnahme fällig.
3. Der Beitrag ist jeweils am 1. Mai eines neuen Rechnungsjahres fällig.

§ 8
Kreditaufnahme
1. Bei evtl. Kreditaufnahme muß eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden.
2. Bei 2/3 Mehrheit der anwesenden Stimmen kann der Kredit aufgenommen werden. Die Vertretungsmacht des Vorstandes im Außenverhältnis wird hierdurch nicht berührt.

§ 9
Austritt
1. Der Austritt eines Mitgliedes kann nur durch schriftliche Kündigung erfolgen. Das Kündigungsschreiben muß 14 Tage vor Beendigung der Mitgliedschaft beim Vorstand eingegangen sein.
2. Im Voraus gezahlter Beitrag wird nicht zurück erstattet.
3. Die Mitgliedschaft endet durch den Tod des Mitgliedes.

§ 10
Beendigung der Mitgliedschaft durch Maßnahmen des Vereins
Der Vorstand kann mit 2/3 Mehrheit in besonderen Fällen die Mitgliedschaft entziehen. Die Entziehung kann insbesondere erfolgen:
1. wenn das Mitglied das Ansehen des Vereins nach außen schädigt.
2. wenn das Mitglied unter den Vereinsmitgliedern absichtlich Zwistigkeit und Uneinigkeit verursacht.
3. wenn das Mitglied den Beitrag nicht zahlt.
4. wenn es aus einem wichtigen Grund im Interesse des Vereins erforderlich ist.

§ 11
Auflösung des Vereins
1. Die Auflösung des Vereins kann nur durch die Mitgliederversammlung, oder einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Versammlung mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Stimmen beschlossen werden.
2. Im Falle einer Auflösung des Vereins fällt sein gesamtes Vermögen zur Verwaltung an die Gemeinde Ferschweiler. Diese errichtet ein Sperrkonto, auf welches das Vermögen eingezahlt wird. Zugriffsberechtigt für dieses Konto ist  für die ersten zehn Jahre nur ein neugegründeter, eingetragener und gemeinnütziger Karnevalsverein.
Nach Ablauf dieser Frist werden der Gemeinde Ferschweiler alle Rechte des Sperrkontos übertragen. Das Vermögen geht in deren Besitz, zur ausschließlichen Nutzung für gemeinnützige Zwecke über.

Diese Satzung wurde am 05. November 1990 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bitburg eingetragen.